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PIK Report No. 17

3. Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Aus den Erkenntnissen des Rundgesprächs, in das in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz einflossen[2], lassen sich eine Reihe von Maßnahmen zum Hochwasserschutz ableiten.

Nur die Integration der Maßnahmen von natürlicher Wasserrückhaltung im Einzugsgebiet, Hochwasserschutz am Gewässer, Verminderung des Schadenspotentials, Bewußtmachen einer verbleibenden Hochwassergefahr und Eigenvorsorge führt zur Reduzierung der Hochwassergefährdung. Zu einem umfassenden Hochwasserschutz gehören damit im einzelnen folgende Bestandteile:

  • Alle Maßnahmen, die eine Erhöhung der Infiltrations- und Speicherkapazität in den Einzugsgebieten bewirken (in der Einheit von Geländerelief, Boden, Vegetation und Gewässernetz). Neben einer Eindämmung der Besiedelung und Versiegelung der Landschaft ist der landwirtschaftliche Bodenschutz und der wasserwirtschaftliche Hochwasserschutz in sinnvollen Gleichklang zu bringen.

  • Direkter Hochwasserschutz an Gewässern durch Talsperren im Oberlauf, Rückhaltebecken, Polder und Überflutungsflächen im Unterlauf sowie Deiche und lokale Schutzmauern im Bereich besonders schützenswerter Gebiete. Das gesamte Flußsystem ist als Einheit und nicht nur abschnitts- oder gebietsweise zu betrachten.

  • Zustandsüberprüfung, Unterhaltung und gegebenenfalls Instandsetzung von Hochwasserschutzbauwerken; Aktualisierung von bestehenden Wasserbe-wirtschaftungsplänen hinsichtlich eines optimierten und an geänderte Rahmenzielsetzungen angepaßten Hochwasserschutzes.

  • Einrichtung bzw. Ausbau sowie verbesserte Koordination und Betrieb von Hochwasserwarnzentralen.

  • Verhinderung der weiteren Bebauung von Überschwemmungsgebieten. Berücksichtigung des Hochwasserrisikos bei der Ausweisung von Baugebieten auf allen politischen Entscheidungsebenen.

  • Erhaltung des Bewußtseins, daß Hochwassergefahren ein realer Bestandteil der natürlichen Bedingungen am Gewässer sind. Dazu tragen bei: spezifisch risikoangepaßte Versicherungen, öffentliche Informationen zur Hochwasser-gefahr sowie eventuell Übungen zum Hochwasserschutz, die die potentiell betroffene Bevölkerung, Verwaltung und Entscheidungsträger einbeziehen.

  • Gesamtgesellschaftliche Diskussion, welche Auswirkungen von Über- schwemmungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, Flußbau und Naturschutz akzeptiert werden und aufeinander abstimmbar sind.

  • Erarbeitung von spezifischen, auf die jeweiligen Flußsysteme abgestimmten Hochwasserschutzkonzepten unter den vorhandenen Bedingungen der Landnutzung und den generellen Rahmenzielsetzungen. Bei grenzüberschreitenden Flüssen ist eine funktionierende internationaler Kooperation unerläßlich.

  • Klimaschutz ist auch aus der Sicht des Hochwasserschutzes wünschens- wert. Eine konkrete orts- und zeitbezogene Hochwassermilderung kann hiervon aber nicht erwartet werden, sondern nur eine langfristige, generell positive Entwicklung.


[2] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser-LAWA 1995: Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz. LAWA-Arbeitskreis "Hochwasser", Mai 1995.

PIK Report No. 17

webmaster@pik-potsdam.de - 24 Jun 1997