Laut dem Bericht wird das derzeitige Schritttempo bei Anpassung, Emissionsminderung und CO₂-Entnahmen in der Landwirtschaft weder den Klimazielen der EU für 2040 und 2050 gerecht noch den sich verschärfenden Klimarisiken. Das Agrar- und Ernährungssystem der EU steht für sichere Nahrungsmittel-Versorgung, Existenzen im ländlichen Raum und strategische Autonomie – doch es ist zunehmend Gefahr ausgesetzt durch schwere Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen und Ausbruch von Krankheiten.
Die klimabedingten landwirtschaftlichen Verluste belaufen sich bereits auf zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr und werden voraussichtlich in den kommenden Jahrzehnten deutlich zunehmen. Ohne verstärkte Anstrengungen innerhalb des Agrar- und Ernährungssektors lässt sich die Klimaneutralität nur mit schnellerer Emissionssenkung in anderen Sektoren erreichen oder mit viel schnellerem Hochskalieren der CO₂-Entnahmen, mit höheren Gesamtkosten und klimabedingten Risiken für die europäische Wirtschaft.
Systemischer Wandel und stärkere politische Anreize
Der EU-Klimabeirat kommt zu dem Schluss, dass marginale Verbesserungen allein durch Technologien und Praktiken nicht reichen. Das Agrar- und Ernährungssystems klimafest zu machen, erfordert einen systemischen Wandel, der Klimaanpassung und Emissionsminderung entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranbringt. Dieser Wandel betrifft die Produktionssysteme, die Landnutzung und die Konsummuster. Die bevorstehenden Überarbeitungen des EU-Haushalts, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des klimapolitischen Rahmens 2031–2040 bieten eine entscheidende Gelegenheit, die Agrarpolitik neu auf die Klimaziele auszurichten und dabei auch die Klimaresilienz des Sektors zu stärken.
Dazu gibt der Beirat sechs Empfehlungen:
- Schrittweiser Abbau von GAP-Zahlungen, die besonders treibhausgasintensive Praktiken begünstigen, bei gleichzeitiger Entwicklung alternativer Instrumente zur Einkommensstützung im Einklang mit den Klimazielen.
- Einführung einer Treibhausgasbepreisung für das Agrar- und Ernährungssystem auf Basis des – schrittweise und adaptiv angewandten – Verursacherprinzips. Die Einnahmen sollen landwirtschaftliche Betriebe unterstützen und CO₂-Entnahmen vergüten.
- Gezielte Unterstützung, um Landwirtinnen und Landwirten den Übergang zu erleichtern und finanzielle und wissensbezogene Hürden abzubauen.
- Stärkung der Instrumente, die ihnen helfen, unvermeidbare Klimafolgen zu bewältigen.
- Förderung gesunder, klimafreundlicher Ernährungsweisen und Reduzierung von Lebensmittelabfällen.
- Sichern einer ausreichenden und rechtzeitigen öffentlichen Finanzierung des Wandels.
Ottmar Edenhofer, Vorsitzender des Beirats und Direktor des PIK, sagt dazu: „Eine kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele der EU für 2040 und 2050 erfordert substanzielle Emissionsminderungen in der gesamten Volkswirtschaft. Die Landwirtschaft hat zwar Fortschritte gemacht, aber Umfang und Tempo der Reduktionen sind noch nicht ausreichend. Der Sektor wird in den kommenden Jahren Maßnahmen ergreifen müssen: um zur Klimaneutralität beizutragen und um dabei die Existenzgrundlagen der Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, ländliche Gemeinden zu stärken und die Nahrungsmittelversorgung Europas angesichts des fortschreitenden Klimawandels zu sichern.“
Bericht:
European Scientific Advisory Board on Climate Change (2026): Climate adaptation and mitigation in the agri-food system – Recommendations for coherent EU policies.
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