PIK Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz: deutsche Klimaziele nur mit klaren Zuständigkeiten und verbindlicher Kontrolle erreichbar

13.11.2025 - In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht betont das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), dass aus ökonomischen Erwägungen ambitionierter Klimaschutz geboten ist, um die Freiheiten der kommenden Generationen zu sichern. Deutschlands Ziel der Klimaneutralität bis 2045 könne nur erreicht werden, wenn Zuständigkeiten klar geregelt, Fortschritte systematisch überprüft und politische Entscheidungen vorausschauend getroffen werden.
PIK Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz: deutsche Klimaziele nur mit klaren Zuständigkeiten und verbindlicher Kontrolle erreichbar
Die PIK Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht thematisiert ethische und ökonomische Kriterien für einen wirksamen Klimaschutz in Deutschland, die auch Gültigkeit über die zur Frage stehenden Verfassungsbeschwerden hinaus haben. Foto: Adobe Stock

Das PIK zeigt in der Stellungnahme auf, dass jede ausgestoßene Tonne CO₂ schon heute Schäden von mindestens 229 Euro verursacht – ein Aufschub von Emissionsminderungen vergrößere die Belastungen für kommende Generationen erheblich. Neben konsequenter Emissionsreduktion könne auch die CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre helfen, bereits eingetretene Schäden teilweise rückgängig zu machen und intertemporale Freiheitsrechte langfristig zu sichern.

Die 2024 beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes, beinhalte jedoch zu wenig Vorausschau und biete keine ausreichenden Mechanismen, um langfristige Zielverfehlungen zu verhindern, so die Forschenden. Das Institut plädiert daher für eine Reform mit klar geregelten Verantwortlichkeiten zwischen den Ressorts der Bundesregierung und regelmäßigen Überprüfungen mit aussagekräftigen Indikatoren zum Fortschritt im Umbau des Kapitalstocks. Nur mit einer solchen Struktur könne Deutschland die Klimaneutralität bis 2045 auf kosteneffizientem und generationengerechtem Weg erreichen.

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