Sachverständigenrat übergibt Umweltgutachten an Bundesregierung

14.05.2020 - Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat heute einen mehrere hundert Seiten starken Bericht an Bundesumweltministerin Svenja Schulze übergeben - dieses Umweltgutachten erscheint nur alle vier Jahre. Der Rat hat die Aufgabe, die Bundesregierung zu beraten. Wolfgang Lucht, Ko-Leiter der Abteilung Erdsystemanalyse des Potsdam-Instituts, ist eines der sieben Mitglieder des Expertengremiums. Sein Thema im Bericht ist insbesondere die Frage, wieviel CO2 Deutschland noch ausstoßen kann, wenn unser Klima stabilisiert werden soll - das so genannte Emissions-Budget.
Sachverständigenrat übergibt Umweltgutachten an Bundesregierung

„Völlig unabhängig davon, mit welchen Instrumenten - wie zum Beispiel  Reduktionsziele für einzelne Sektoren oder eine CO2-Steuer - die Regierung den Weg Deutschlands zu einer klimaneutralen Wirtschaft gestalten will, sollte die Entwicklung an einem Maßstab gemessen werden, welcher sich nachvollziehbar von der völkerrechtlich verbindlichen Klimazielen von Paris ableitet“, erklärt Lucht. „Dazu ist das CO2-Budget geeignet“. Es gibt an, wieviel CO2 insgesamt noch emittiert werden kann, um die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad und möglichst unter 1.5 Grad zu begrenzen.

Aber wie läßt sich feststellen, wie groß der dafür erforderliche Maximalbetrag an Gesamtemissionen für Deutschland noch ist? „Der Pariser Klimavertrag erfordert, dass die Verteilung des noch verbleibenden globalen CO2-Budgets unter den Staaten gerecht und angemessen ist. Wir schlagen daher vor, dass dies nach Bevölkerungszahl geschehen sollte. Dann beträgt das CO2-Budget Deutschlands ab 2020 noch maximal 6,7 Milliarden Tonnen CO2, wenn die Erde sich gegenüber der vorindustriellen Zeit nicht mehr als 1,75 Grad erwärmen darf. Sollen sogar 1.5 Grad Erwärmung nicht überschritten werden, wofür es gute wissenschaftliche Gründe gibt, wäre das Budget geringer“, so Lucht.

Dabei werden einerseits zwar die historischen Emissionen nicht berücksichtigt, andererseits dürfte Deutschland aber auch keinen größeren Anspruch auf Emissionen erheben als der Durchschnitt der Welt. „Nur unter solchen Vorgaben ist der Klimaschutz international mehrheitsfähig“, vermutet Lucht, „und dies ist ein entscheidendes Kriterium für den notwendigen Erfolg des Abkommens“.

Bei einer linearen Abnahme der Emissionen reicht dieses Budget für Deutschland bis zum Jahr 2038. Danach müsste Deutschland seine CO2-Emissionen auf Null reduziert haben – und nicht erst im Jahre 2050, wie oft diskutiert wird. Für die EU wäre das entsprechende Zieljahr dann 2045. Hierzu Lucht: „Deutschland trägt als reiches, technologisch fähiges Industrieland mit großem historischen Fußabdruck bereits heute im Rahmen der Lastenverteilung innerhalb der EU einen größeren Anteil an den Reduktionen als andere Staaten der EU, da dies angemessen ist. Dasselbe Prinzip gilt aber auch für die EU innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft. Deutschland sollte dem aus der Lastenteilung resultierenden Budget folgen, mindestens aber dem vom SRU berechneten nationalen Budget.“

Der SRU empfiehlt vor diesem Hintergrund, dass der zu bildende Klimarat das Mandat erhält, neben der Überprüfung der Umsetzung der beschlossenen Klimaziele auch die Größe einer noch bestehenden Ambitionslücke zu bestimmen - also der Lücke zwischen den Zielen und dem für die Einhaltung der Klimaziele erforderlichen Pfad. „Die Bundesregierung sollte in diesem Zusammenhang vorlegen, welches Budget sie selbst errechnet und welche Annahmen sie dabei zugrundelegt. Das Ziel einer CO2-Neutralität im Jahre 2050 wäre bereits ein großer Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Es beruht jedoch  auf einem nicht ausgewogenen Verteilungsprinzip unter den Staaten und nimmt umfangreiche künftige Extraktionen von CO2 aus der Atmosphäre an, welche aus heutiger Sicht spekulativ und häufig umweltschädlich sind", so Lucht. Die Rechnung des SRU ergebe ein Budget, welches aus Sicht der Klimawissenschaft angemessen, ausreichend und fair genannt werden könne.

Andere Kapitel des SRU-Umweltgutachtens behandeln die Umweltpolitik der EU, das Thema der Kreislaufwirtschaft, Entwicklungen bei der Wasserrahmenrichtlinie, Mobilität, Gesundheit und Quartiersenergie.


Weblink zum Gutachten:
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Entschlossene_Umweltpolitik.html